Rechtliches

Haftung

Bei Bohr- und Fräsarbeiten übernehmen wir keine Haftung für:

  • Schwächung von Bauteilen und statischen Systemen
  • Beschädigung von Leitungen aller Art durch Kernbohrungen und Betonfräsungen sowie allfällige Folgeschäden
  • Allfällige Schäden infolge Feuchtigkeit, Kühl- oder Spritzwasser an angrenzenden Bauteilen

Abklärungen

Diese Leistungen sind durch die Bauherrschaft oder den Auftraggeber vor Arbeitsausführung zu erbringen:

  • Bei Eingriffen in Teile der Tragkonstruktion ist die Tragfähigkeit durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter zu ermitteln und dem Unternehmer mitzuteilen
  • Fremdbauteile im Bohr- und Schnittbereich (z.B. Leitungen, Radiatoren, Beleuchtungskörper etc.) sind zu demontieren
  • Die Lage von Leitungen, Kabeln und dergleichen (Elektro-, Wasser-,Druckluft-, Gas- oder Heizungsleitungen in Wänden und Decken) ist durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter zu ermitteln und dem Unternehmer mitzuteilen
  • Allfällig vorhandene Leitungen im Bohr- und Schnittbereich sind ausser Betrieb zu setzen
  • Bohrpunkte und Schnittlinien sind bauseits anzuzeichnen oder nach Absprache in vermassten Plänen durch die Bauleitung festzulegen